Darf ich beim Hofflohmarkt Waffeln verkaufen?
Wenn man schon seinen ganzen Krempel rausstellt – warum nicht gleich auch den Waffelteig anrühren oder den Grill anschmeißen? Die Vorstellung: Nachbar:innen stöbern, kaufen ein paar Schätze und gönnen sich zum Abschluss noch eine frisch gebackene Waffel oder eine knackige Bratwurst. Klingt herrlich – oder?
Doch wir werden immer wieder gefragt: „Darf ich das überhaupt?“
Waffelduft im Innenhof – erlaubt oder nicht?
Auch wenn es sicherlich Besucher:innen anlockt und die Kauffreude antreibt – Essen und Getränke dürfen selbst auf privatem Grund nicht einfach so angeboten werden. Gerade bei alkoholischen Getränken wird in der Regel eine gewerbliche Genehmigung notwendig.
Wir möchten und dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben und auch keine verbindliche rechtliche Einschätzung vornehmen. Vielmehr geht es uns darum, für das Thema zu sensibilisieren: Wer Speisen oder Getränke verkaufen möchte, sollte sich bewusst sein, dass das unter bestimmten Umständen rechtlich und hygienisch geregelt ist – auch bei einmaligen Veranstaltungen auf dem eigenen Grundstück.
Das solltest du vorab bedenken
Du bist verantwortlich für das, was du tust.
HofFloh ist nur die Plattform – was bei dir auf dem Hof passiert, liegt in deiner Hand. Du entscheidest, ob und wie du etwas anbietest.
Es gibt hygienische und rechtliche Regeln.
Sobald du Speisen oder Getränke gegen Geld anbietest, bewegst du dich im Bereich der Lebensmittelhygiene-Verordnung. Für einmalige, private Verkäufe auf dem eigenen Grundstück wird das oft pragmatisch gesehen – besonders, wenn es sich um „Nachbarschaftsverkauf“ handelt. Aber:
→ Der Verkauf ist auf eigenes Risiko.
→ Die Speisen sollten einwandfrei zubereitet sein.
→ Beschrifte ggf. Inhaltsstoffe (Allergene).
Worauf du eher verzichten solltest:
🚫 Den Eindruck erwecken, dass du ein „offizieller Imbiss“ bist.
🚫 Werbung machen mit festen Preisen, wie bei einem gewerblichen Stand.
🚫 Alkohol ausschenken ohne Genehmigung.
Unser Tipp:
Vertraue auf deinen gesundem Menschenverstand. Formuliere zum Beispiel „Spende für die Kaffeekasse“ statt „1,50 € pro Stück“, sei transparent bei möglichen Allergenen (zum Beispiel bei Kuchen mit Nüssen) und achte auf Sauberkeit und Hygiene.
Und was ist mit HofFloh? Unsere Aufgabe ist es, die Plattform bereitzustellen, über die ihr euch vernetzen und sichtbar machen könnt. Wir organisieren keine Verpflegung und geben auch keine Freigaben oder Genehmigungen.



